DAT in der Logistik: Bedeutung von Delivered at Terminal und Verantwortlichkeiten

„Geliefert am Terminal“ bzw. „Delivered at Terminal“ (DAT) ist eine Klausel in der Logistik, die besagt, dass der Verkäufer für die Deckung aller Transportkosten bis zur Entladung der Ware am richtigen Terminal verantwortlich ist. Das Terminal kann ein Hafen, ein Flughafen oder ein anderer Umschlagplatz sein. Der Verkäufer trägt auch die Verantwortung dafür, die Ware für den Export freizugeben, falls dies erforderlich ist.

Bei Delivered at Terminal (DAT) ist es wichtig zu beachten, dass der Verkäufer nur für die Kosten bis zum Terminal verantwortlich ist. Nach der Entladung der Ware am Terminal gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Dies bedeutet, dass der Käufer für den weiteren Transport der Ware vom Terminal zum endgültigen Bestimmungsort verantwortlich ist. Es ist wichtig, dass der Käufer diese Kosten und den Transportweg im Voraus kennt und berücksichtigt.

Eine Alternative zu DAT ist die Klausel „Geliefert ab Werk (EXW)“, bei der der Verkäufer nur für die Bereitstellung der Ware am vereinbarten Ort verantwortlich ist. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken ab diesem Punkt. Eine weitere Alternative ist „Geliefert an den Bestimmungsort (DDP)“, bei der der Verkäufer für alle Kosten und Risiken bis zur Lieferung der Ware am endgültigen Bestimmungsort verantwortlich ist.

Es ist wichtig, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer die Bedingungen von DAT klar verstehen und diese in ihren Verträgen und Vereinbarungen festhalten. Dies hilft, Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

In der Logistik ist Delivered at Terminal (DAT) eine gängige Klausel, die in internationalen Handelsgeschäften verwendet wird. Sie regelt die Verantwortlichkeiten und Kosten zwischen Verkäufer und Käufer in Bezug auf den Transport und die Lieferung der Ware. Durch die klare Definition der Verantwortlichkeiten und Kosten können beide Parteien ihre Logistikprozesse effizient planen und durchführen.